1. Jeder Teilnehmer erkennt mit Einnehmen des Platzes die nachstehende Marktordnung an. Ab der Platzbelegung-Aufstellung wird automatisch ein Mietvertrag geschlossen, dies ist unabhängig v. d. Aufenthaltsdauer u. d. Aufstellzeitpunktes.
2. Der Marktleiter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Den Anweisungen sind unverzüglich Folge zu leisten.
3. Der Standaufbau ist erst bei Anwesenheit des Veranstaltungsleiters gestattet.
4. Der Standplatz ist sauber zu verlassen. Das Zurücklassen von Abfall ist verboten. Abfall wird kostenpflichtig entsorgt.
Zuwiderhandlungen können angezeigt werden.
5. Es kann jederzeit eine Reinigungskaution gefordert werden. Die Rückzahlung erfolgt nur bei sauberem Verlassen des Standplatzes.
6. Der Veranstaltungsleiter übernimmt keine Haftung für Schäden/Unfälle und Diebstahl. Es haftet immer der Schadenverursacher.
7. Der Veranstaltungsleiter, wie auch seine Vertreter können bei Störungen des Marktfriedens sowie bei Verstössen gegen die Marktordnung jederzeit ein Platzverbot aussprechen.
8. Alle Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt.
9. Der Verkauf von Neuware ist generell nicht gestattet.
10. Über die Marktgebühr darf nicht verhandelt werden.
11. Der Verkauf von lebenden Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Plagiaten, pornografischen- und kriegsverherrlichenden Werken, sowie aller Waren, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen und/oder sittenwidrig sind, ist nicht gestattet.
Flohmarkt Traunstein Festplatz 13.August 2022
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